Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
one.O stellt auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") die MOVEX Plattform und one.O Softwareservices zur Verfügung.
Die one.O Softwareservices stehen ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Verfügung. Natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sind von der Inanspruchnahme des Services ausgeschlossen. Mit der Nutzung des Services bestätigt der Nutzer, dass er ein Unternehmen gemäß § 14 BGB ist und die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt; one.O ist berechtigt, entsprechende Nachweise vom Auftraggeber zu verlangen.
Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der one.O und dem in einer Insertion Order bezeichneten Vertragspartner ("Auftraggeber") hinsichtlich der Nutzung der MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices, auch wenn auf diese AGB nicht noch einmal ausdrücklich verwiesen wird. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn sie wurden ausdrücklich von one.O anerkannt. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. MOVEX Plattform
Der Auftraggeber muss sich zunächst auf der MOVEX Plattform registrieren, um one.O Softwareservices bestellen zu können.
Der Auftraggeber garantiert, dass die Anmeldedaten zur Registrierung vollständig und korrekt sind und wird bei etwaigen Änderungen sein Profil unverzüglich aktualisieren. Die Zugangsdaten zur MOVEX Plattform (Anmeldedaten und Zugangsdaten gemeinsam "Plattformdaten") sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln; unautorisierte Zugriffe auf die MOVEX Plattform und/oder einem one.O Softwareservice mit Hilfe der Zugangsdaten des Auftraggebers sind one.O unverzüglich über die MOVEX Plattform zu melden.
Mit der Registrierung auf der MOVEX Plattform stimmt der Auftraggeber der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
Die MOVEX Plattform darf ausschließlich zur Bestellung und Verwaltung von one.O Softwareservices verwendet werden.
one.O behält sich vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann der Auftraggeber eine Bestellung der one.O Softwareservices vornehmen ("Insertion Order"). Eine Insertion Order über einen der angebotenen Softwareservice Pläne ("Plan") für einen one.O Softwareservice kommt unmittelbar durch die Bestätigung einer Insertion Order innerhalb des Self-Service-Prozesses auf der MOVEX Plattform und Zahlung der Vergütung des gewählten Plans zustande. Eine gesonderte Bestätigung über den Inhalt der Insertion Order erhält der Auftraggeber nicht; die Insertion Order kann der Auftraggeber auf der MOVEX Plattform einsehen. one.O empfiehlt dem Auftraggeber eine Kopie der Insertion Order und dieser AGB herunterzuladen.
Im Rahmen des Bestellprozesses werden dem Auftraggeber folgende ergänzende, geltende Bedingungen angezeigt:
die jeweilige Leistungsbeschreibung;
anwendbare besondere Bestimmungen für einen one.O Softwareservice (sofern vorhanden);
geltende Service Level Bedingungen;
die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, wenn eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im one.O Softwareservice erfolgt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Insertion Order auf Dritte zu übertragen und/oder Dritten Rechte unter der Insertion Order einzuräumen.
3. one.O Softwareservices
one.O gewährt dem Auftraggeber Zugang zum jeweiligen one.O Softwaretool via Internet. Für die Beschaffenheit der one.O Softwareservices ist ausschließlich die bei Abschluss der Insertion Order gültige und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung für die angebotene Pläne für die one.O Softwareservices abschließend maßgeblich.
one.O kann im Rahmen der one.O Softwareservices optionale Services anbieten. Die optionalen Leistungen müssen vom Auftraggeber in einer Insertion Order ausdrücklich bestellt und gesondert vergütet werden. Für die optionalen Leistungen sind besondere Leistungsbedingungen anwendbar.
Sofern der Auftraggeber Professional Services, z. B. individuelle Feature-Entwicklungsservices, Implementierungssupport oder Schulungen, für ein one.O Softwareservice beauftragen möchten, werden die Parteien hierfür eine separate Insertion Order über Professional Services abschließen.
Es obliegt dem Auftraggeber die erforderlichen Systemeinstellungen für den ausgewählten one.O Softwareservice vorzunehmen. one.O stellt lediglich den one.O Softwareservice zur Verfügung und stimmt mit dem Auftraggeber die initiale Konfiguration ab.
one.O kann einen one.O Softwareservice ganz oder teilweise auf Testbasis kostenlos zur Verfügung stellen. Der one.O Softwareservice wird dann bis zum Ende des vereinbarten Testzeitraums oder bis zum Startdatum einer abgeschlossenen kostenpflichtige Insertion Order zur Verfügung gestellt. Die one.O ist berechtigt, einen Test jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Die one.O Softwareservices werden während der Testzeit "as is" zur Verfügung gestellt; die Haftung von one.O ist für die Dauer der Testzeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Standort der von one.O eingesetzten Server für den Betrieb der MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices ist in Deutschland. one.O ist berechtigt, den Serverstandort, ohne die Zustimmung des Auftraggebers zu verändern, sofern dieser sich innerhalb der Europäischen Union befindet. Eine Verlagerung des Serverstandorts außerhalb der Europäischen Union ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt den Auftraggeber, die außerordentliche Kündigung des Vertrags zu erklären.
Der Zugriff auf die MOVEX Plattform und die Nutzung der one.O Softwareservices setzt die Erfüllung aller in der anwendbaren Leistungsbeschreibung aufgeführten System- und Nutzungsvoraussetzungen durch den Auftraggeber voraus; die Kosten für Erfüllung dieser Voraussetzungen sind nicht dem vereinbarten Plan der one.O Softwareservices enthalten.
one.O implementiert Patches (kleine Softwareänderungen zur Behebung von Fehlern oder Sicherheitslücken) und Updates (regelmäßige Verbesserungen oder Erweiterungen der Software, die neue Funktionen oder Sicherheitsverbesserungen beinhalten) (zusammen "Aktualisierungen") der MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices nach eigenem Ermessen. one.O informiert den Auftraggeber nach erfolgter Implementierung auf der MOVEX Plattform und in der Anwenderdokumentation des jeweiligen one.O Softwareservices über Aktualisierungen. one.O ist nicht verpflichtet, solche Aktualisierungen bereitzustellen. Sollte durch eine Aktualisierung eine wesentliche Funktionalität eines one.O Softwareservices ersatzlos entfernt werden, hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall wird one.O den Auftraggeber mindestens 60 Tage vor der Implementierung des Updates über die Änderung informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
4. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit der Insertion Order ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der MOVEX Plattform und den one.O Softwareservices in Übereinstimmung mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sofern keine weiteren Vereinbarungen in Schriftform getroffen werden, erhält der Auftraggeber keine weiteren Rechte an der MOVEX Plattform, den one.O Softwareservices und der damit verbundenen Software, den Tools und den Daten von one.O.
Für KI-generierte Inhalte werden abweichend zu Ziffer 4.1. folgende Nutzungsrechte eingeräumt: One.O räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen im Rahmen dieses Vertrags für den AUFTRAGGEBER gefertigten schutzfähigen Werken ein. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, die Übertragung, die Unterlizenzierung und kommerzielle Nutzung. Soweit die KI-generierten Inhalte keinem Schutzrecht, insbesondere nicht dem Urheberrecht unterliegen, ist one.O berechtigt, die Ergebnisse des KI-Tools für sich und Dritte zu verwenden.
Die Rechte und die Verantwortung über Daten und Inhalte des Auftraggebers, inklusive Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Audio-Content, Chats etc. ("Kunden-Content"), die in die one.O Softwareservices hochgeladen werden, verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist für die von ihm übermittelten bzw. über den one.O Softwareservice erstellten Kunden-Content verantwortlich, insbesondere auch für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit des Kunden-Content und insbesondere dafür, dass der Kunden-Content keine Rechte Dritter verletzt. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Ziffer 6, Ziffer 12 und Ziffer 14 dieser AGB.
Kunden-Content des Auftraggebers darf von one.O nur zum Zwecke der Erbringung der one.O Softwareservices verwendet werden. one.O ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten (einschließlich Metadaten, analytischer, diagnostischer und technischer Daten sowie Nutzungsstatistiken, nachfolgend "Servicenutzungsdaten") neben der Leistungserbringung auch zum Zwecke der Verbesserung der Services, zur Fortentwicklung der MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices sowie zu Marketingzwecken zu erheben und zu nutzen.
one.O ist berechtigt, Open Source Software in die MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices zu integrieren; es gelten für diese Open Source Software Komponenten die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen. Soweit der Auftraggeber ausschließlich die MOVEX Plattform und die one.O Softwareservices gemäß Ziffer 4.1 nutzt, bleibt der Auftraggeber im Einklang der jeweiligen Open Source Software Lizenzbestimmungen. Es gelten allerdings die jeweiligen Bedingungen zur Haftung und Gewährleistung für diese Open Source Komponenten. Auf Anfrage stellt one.O dem Auftraggeber eine Liste der eingebundenen Open Source Software Komponenten zur Verfügung.
Sofern der Auftraggeber one.O Feedback und/oder Vorschläge ("Feedback") bezüglich der MOVEX Plattform und/oder one.O Softwareservices zur Verfügung stellt, darf one.O das Feedback kostenlos ohne Beschränkung nutzen. Insbesondere werden one.O die einfachen, unterlizenzierbaren und übertragbaren inhaltlich, zeitlich, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an dem Feedback eingeräumt. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht als Urheber benannt zu werden.
one.O ist berechtigt die vertragsgemäße Nutzung der MOVEX Plattform sowie der one.O Softwareservices zu verifizieren. Auf Verlangen von one.O wird der Auftraggeber ein Selbstaudit durchführen und one.O mitteteilen, in welchem Umfang die MOVEX Plattform und one.O Softwareservices genutzt werden. Zudem kann one.O maximal einmal pro Vertragsjahr den Umfang der Nutzung selbst oder durch einen unabhängigen, gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten prüfen bzw. prüfen lassen. Eine solche Prüfung muss dem Auftraggeber mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt und während der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers durchgeführt werden. Falls bei der Nachprüfung eine unerlaubte Nutzung der MOVEX Plattform bzw. der one.O Softwareservices festgestellt wird, muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen ausreichend Rechte zur Deckung dieser Nutzung erwerben.
5. Vergütung
Für die Nutzung der one.O Softwareservices und optionalen Services ist vom Auftraggeber eine Vergütung nach dem jeweiligen gewünschten Plan bzw. anwendbaren Abrechnungsmodus zu entrichten. Die Kosten für einen gewählten Plan werden vorab gezahlt.
Die Vergütung für den Abschluss einer Insertion Order für einen Plan können über die Zahlungsmöglichkeiten des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe, Limited (eine in Irland unter der Firmennummer 513174 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ("Stripe") erworben werden. Bei der Zahlung des Plans wird der Auftraggeber auf die Webseite von Stripe weitergeleitet und müssen die Stripe Consumer Terms of Service zustimmen, bevor eine Zahlung erfolgen kann.
Zusätzliche Verbrauchsgebühren und andere zusätzliche Gebühren werden von one.O grundsätzlich monatlich nachträglich in Rechnung gestellt und über die hinterlegte Stripe Zahlungsart automatisch abgebucht.
Alle Vergütungen und Preise verstehen sich in Euro und netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber hat die jeweilige Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oder ähnlichen Abgaben an one.O zu zahlen.
Der Auftraggeber erhält die jeweilige Rechnung per E-Mail. Diese kann zusätzlich auf der Kontoseite des Auftraggebers im Adminbereich der MOVEX Plattform eingesehen werden.
one.O behält sich vor, die Vergütung bzw. die Pläne für künftige Rechnungsintervalle anzupassen.
Upgrades zu einem höheren Plan sind zu jeder Zeit möglich und der Kunde zahlt bei einem Upgrade lediglich die Differenz zwischen den Plänen; ein Upgrade führt zu einer Verlängerung des jeweiligen Plans um 30 Tage. Ein Downgrade ist nur mit Auslauf des aktuellen Plans zulässig.
Sofern nicht abweichend vereinbart, sind alle gezahlte Vergütungen nicht erstattungsfähig.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, sofern dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von one.O schriftlich anerkannt wurden.
6. Beschränkungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt auf der MOVEX Plattform oder in einen one.O Softwareservice Kunden-Content hochzuladen, zu erstellen, zu speichern oder zu veröffentlichen, sofern dieser
ein Risiko für Leib, Leben oder Gesundheit verursacht;
ein Risiko für Verluste oder Schäden am Eigentum darstellt;
ein Verstoß gegen ein Gesetz, insbesondere das Jugendschutzgesetz darstellt;
eine Straftat oder unerlaubte Handlung darstellt;
Informationen oder Inhalte enthält, die als rechtswidrig, schädlich, missbräuchlich, rassistisch oder ethnisch beleidigend, diffamierend, verletzend, belästigend, demütigend verleumderisch, bedrohlich, feindselig, gewalttätig oder pornografisch gelten;
Informationen enthält, die andere aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationaler Herkunft diskriminieren;
Informationen oder Inhalte enthält, die nicht korrekt und aktuell sind;
Rechte Dritter jeglicher Art verletzen, hierzu zählen insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter wie z. B. das Urheber-, Marken- oder Designrecht oder das Persönlichkeitsrecht; oder
Waren oder Dienstleistungen der Militär-/Waffenindustrie, der Pornografie oder Prostitution-Branche, der Pelzindustrie oder der Glücksspielbranche anpreist, präsentiert oder unterstützt.
Der Auftraggeber ist nicht befugt,
die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices in einer Weise nutzen, die gesetzlich oder vertraglich verboten sind;
die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices zu nutzen, sofern diese Nutzung am Sitz des Auftraggebers verboten ist;
die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices zu kopieren, sofern dieser Vorgang nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient;
unberechtigten Dritten Zugang zur MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices zu ermöglichen;
die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices zu vermieten/leasen, Unterlizenzen zu erteilen oder auf sonstiger Weise kommerziell zu vermarkten;
über die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices sog. Malware (insbesondere Viren, Trojaner, Bots, Skripte oder sonstige Schadsoftware) einzuspielen oder zu verbreiten;
die MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices oder Teile davon zu verändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu reproduzieren, wieder zu veröffentlichen oder zu kopieren;
auf Inhalte, Daten, Informationen, Materialien oder Konten von one.O oder anderen Kunden/Dritten zuzugreifen oder zu versuchen zuzugreifen;
ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von one.O einen Penetration Test der MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices durchzuführen.
one.O ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur MOVEX Plattform und/oder die one.O Softwareservices zu sperren und/oder Kunden-Content von der MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices (vorübergehend) zu entfernen, sofern der Verdacht einer wesentlichen Verletzung dieser Ziffer 6 vorliegt. one.O wird den Auftraggeber über die Sperrung bzw. Entfernung des Kunden-Contents — soweit für one.O zumutbar — vorab, aber zumindest innerhalb einer angemessenen Frist informieren. one.O wird den Zugang zur MOVEX Plattform oder die one.O Softwareservices wieder herstellen bzw. den Kunden-Content zur Verfügung stellen, sobald der Auftraggeber die Verletzung beseitigt hat. Sofern der Auftraggeber mehrfach gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 6 verstößt oder eine schwerwiegende Verletzung verursacht, die weitere Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber unzumutbar macht, ist one.O berechtigt, die außerordentliche Kündigung des Vertrags zu erklären.
Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen, ob er gesetzliche verpflichtet ist, den mit einem KI-Tool generierten Inhalt als solches zu kennzeichnen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber wird folgende Mitwirkungspflichten kostenlos erbringen:
Der Auftraggeber ist bei Anmeldung an die MOVEX verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen anzugeben. Etwaige Änderungen der Informationen sind one.O unverzüglich über die MOVEX Plattform zu melden. Im Rahmen der Informationen wählt der Auftraggeber eine gültigen Zahlungsmethode von Stripe.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Passwörter vertraulich behandelt werden, gegen Zugriff durch unautorisierte Personen geschützt sind und in regelmäßigen Abständen geändert werden. Der Auftraggeber darf die Passwörter nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf die MOVEX Plattform Zugriff zu nehmen.
Der Auftraggeber wird je one.O Softwareservice einen Verantwortlichen für alle fachliche, technische und vertraglichen Fragen benennen. Der Verantwortliche ist zur Abgabe und Entgegennahme fachlicher Informationen berechtigt. Nur der Verantwortliche ist berechtigt, verbindliche Erklärungen abzugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Materialien zu sichern.
Der Auftraggeber wird einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen melden. Der Auftraggeber wird die one.O im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen.
Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass einen Virenschutz auf den eigenen Computer/Server in jeweils aktueller Version verwendet wird.
Weitere Mitwirkungspflichten können in den besonderen Bedingungen für einen one.O Softwareservice spezifiziert werden.
Sofern der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vereinbarungsgemäß erbringt, kommt one.O für die Dauer der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten nicht in Verzug, sofern die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht für die Terminverzögerung mitursächlich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet Mehrkosten, die one.O durch die Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten entstehen, auszugleichen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle bei der Durchführung dieses Vertrages vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. "Vertrauliche Informationen" sind alle nicht öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Leistung der one.O direkt oder indirekt durch eine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen an die andere Partei oder an ein mit dieser verbundenes Unternehmen offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Insbesondere gelten folgende Informationen von one.O als Vertrauliche Informationen: der MOVEX Plattform und den one.O Softwareservices zugrundeliegende Software, Tools, Algorithmen, Know-How sowie Bibliotheken.
Alle verbundenen Unternehmen beider Parteien im Sinne von §§ 15 ff. AktG gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer 8.
Die Parteien werden ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und andere beteiligte Unternehmen (Subunternehmer und verbundene Unternehmen) entsprechend der vorstehenden Regelung verpflichten und sie beaufsichtigen. Vertrauliche Informationen dürfen nur auf einem Need-to-know-Prinzip zur Verfügung gestellt werden.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Partei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den die Partei nicht zu vertreten hat.
Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende der jeweiligen Insertion Order hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. one.O gewährleistet, dass er personenbezogene Daten, auf die er im Rahmen der Erbringung der ihm aufgrund dieses Vertrags obliegenden Leistungen Zugriff erhält, ausschließlich in dem Umfang nutzt, in dem dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. one.O wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten übermitteln und/oder öffentlich zugänglich machen.
Die Plattformdaten verarbeitet die one.O als datenschutzrechtlich Verantwortliche. Hier gelten zusätzlich die Regelungen der one.O Privacy Policy, die den betroffenen Personen auf der Plattform zur Verfügung gestellt wird. Der Kunden-Content, der personenbezogene Daten enthält, wird durch die one.O ausschließlich im Auftrag verarbeitet. Verantwortlich für den Kunden-Content ist der Auftraggeber.
Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzvereinbarung der one.O.
Bei jeder wesentlichen Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag unbeschadet sonstiger Rechte fristlos zu kündigen.
9. Vertragsdauer
Eine Insertion Order wird jeweils für einen Monat abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf des Vertragsmonats gekündigt und zahlt der Auftraggeber die Vergütung für die Verlängerung des gewählten Plans, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.
Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
Im Falle der Beendigung einer Insertion Order erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an der one.O Softwareservices mit sofortiger Wirkung und der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzung der one.O Softwareservices unverzüglich einzustellen. Verbleibende Vergütungsansprüche werden mit Ende der Insertion Order fällig und zahlbar. one.O wird nach dem Ablauf von 2 Monaten die Zugangsdaten des Auftraggebers sperren und in der one.O Softwareservices gespeicherten Kunden-Content löschen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums zu sichern.
one.O steht ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern es einen Wechsel des Mehrheitsgesellschafters des Auftraggebers (Change of Control) erfolgt. Der Auftraggeber wird one.O einen Change of Control unverzüglich melden. Das Sonderkündigungsrecht muss one.O innerhalb von 4 Monaten ab Kenntnisnahme des Change of Control ausgeübt werden; die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Gewährleistung und Service Levels
10.1. Service Levels
Es gelten für jeden one.O Softwareservice die jeweils anwendbaren Service Levels.
10.2. Gewährleistung
Eine unterbrechungsfreie Nutzung der MOVEX Plattform und der one.O Softwareservices wird nicht gewährleistet; es gilt die in jeweils gültigen Service Levels genannte Verfügbarkeit. Im Übrigen gewährleistet one.O nicht, dass die MOVEX Plattform und/oder die one.O Softwareservices Anforderungen des Auftraggebers erfüllt oder das bestimmte Umsätze oder Gewinne mit einem one.O Softwareservice erzielt werden können.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die durch Abweichen von den von one.O vorgegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
One.O arbeitet in der Regel mit dem aktuellen Stand der KI-Technik, um die KI-generierten Inhalte in der gewünschten Qualität zur Verfügung zu stellen. One.O gewährleistet jedoch nicht, dass die durch ein KI-Tool generierten Ergebnisse fehlerfrei und/oder vollständig sind. Insbesondere gewährleistet one.O nicht, dass das die KI-Inhalte fotorealistisch Abbildungen darstellen.
one.O ist verpflichtet, Mängel an den one.O Softwareservices einschließlich der Anwenderdokumentation für die Dauer einer Insertion Order zu beheben. Die Behebung durch die one.O zu verantwortenden Mängeln erfolgt zunächst nach Wahl der one.O durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die one.O ist auch berechtigt, einen Fehler durch einen Workaround zu beseitigen, sofern die Nutzung der Software mit dem Workaround für den Auftraggeber zumutbar ist.
Eine Kündigung einer Insertion Order des Auftraggebers gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn one.O ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fruchtlos ungenutzt blieb oder endgültig fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der one.O verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Auftraggeber gegeben ist.
Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der zur Verfügungstellung der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Schadensersatzansprüche, die auf Gewährleistungsrechten des Auftraggebers beruhen, gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 11.
11. Haftung
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Fälle der vertraglichen und außervertraglichen Haftung und erstrecken sich auf Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von one.O der Höhe nach jeweils begrenzt auf den Schaden und/oder die Aufwendungen, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalflicht ist die Haftung von one.O auf den jeweiligen Auftragswert der laufenden Insertion Order begrenzt.
Eine weitergehende Haftung für sonstige leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen besteht nicht.
Haftungsbeschränkung für KI-generierte Inhalte
Die Nutzung der von MOVEX Virtual Content Creator generierten Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr. one.O übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Geeignetheit der durch KI erzeugten Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Insbesondere haftet one.O nicht für:
Fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse, Informationen und Darstellungen;
Schäden, die durch die Nutzung der Inhalte entstehen;
Inhalte, die Rechte Dritter verletzen;
Entscheidungen, die auf der Grundlage der Inhalte getroffen werden.
Der Auftraggeber trägt vor dem produktiven Einsatz von KI-generierten Inhalten die Verantwortung der Prüfung solcher Ergebnisse.
Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Garantien werden grundsätzlich nicht erteilt, es sei denn, sie werden im Einzelfall ausdrücklich erteilt und als solche schriftlich von one.O bestätigt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Systeme und Kunden-Content in angemessenen Intervallen unter Anwendung einer dem jeweils aktuellen und bewährten Stand der Technik entsprechenden Mitteln zu sichern. Bei einem Verlust von Kunden-Content haftet one.O nur in der Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäßen, maschinenlesbaren Datensicherung, sofern one.O den Datenverlust zu vertreten hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
Schäden, die one.O vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht;
Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit;
Schäden, die auf einer arglistigen Täuschung durch one.O beruhen;
Schäden, die auf das Fehlen einer Beschaffenheit beruhen, für die one.O eine Garantie übernommen hat; und
eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Mit der Vereinbarung dieser Haftungsbeschränkungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.
12. Rechte Dritter
Der Auftraggeber wird one.O verteidigen und schadlos halten gegen Ansprüche, die sich auf die Behauptung stützen, dass Waren, Informationen, Muster, Spezifikationen, Anweisungen, Software, Daten, Kunden-Content oder sonstige Materialien ("Material"), die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, ein Urheber-, Patent-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Persönlichkeits- oder ein sonstiges Schutzrecht verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen, vorausgesetzt one.O unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich (Textform genügt) und one.O stellt dem Auftraggeber die Unterstützung, Informationen und Vollmachten, die zur Durchführung der Verteidigung erforderlich sind, im angemessenen Umfang bereit.
Die Verteidigung gegen den geltend gemachten Anspruch findet einvernehmlich zwischen den Parteien statt. Gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche mit Dritten dürfen nur mit einer Vertraulichkeitsverpflichtung abgeschlossen werden, die dem Beteiligten untersagt, Gegenstand und Inhalt des Vergleichs gegenüber am Vergleichsschluss Unbeteiligten zu offenbaren. Etwaige an den Dritten gezahlte Vergleichsbeträge oder vergleichbare Zugeständnisse kann one.O dem Auftraggeber nicht im Wege des Schadenersatzes geltend machen, wenn der Auftraggeber dem Vergleich nicht vorab schriftlich zugestimmt hat.
13. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Nichtige Bestimmungen werden durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980). Gerichtsstand ist Hamburg.
14. Besondere Bedingungen für den one.O Softwareservice "Live-Shopping"
Sofern der Auftraggeber eine Insertion Order für einen one.O Softwareservice Plan für Live-Shopping abschließt, gelten folgende ergänzenden Beschränkungen und Pflichten:
Der Auftraggeber ist für die Verwaltung und Moderation der Chat-Funktion verantwortlich. Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er über ausreichende Ressourcen und Kenntnisse für die Erfüllung dieser Aufgabe verfügt. Dabei hat der Auftraggeber geltende Gesetze in Bezug auf Chat-Dienste zu beachten.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer eines Live-Shopping Events über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden und die Zustimmung zu Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang erteilen. Insbesondere wird der Auftraggeber die Zustimmung der Teilnehmer zur Übermittlung und Verwendung von personenbezogenen Daten, die durch die Nutzung der der Plattform gesammelt oder generiert werden, mittels einer Einwilligungserklärung einholen, sofern dies nach den geltenden Datenschutzregeln erforderlich ist. Ferner wird der Auftraggeber sicherstellen, dass ein sichtbarer Link zur Datenschutzerklärung der Plattform für jeden Teilnehmer dauerhaft zugänglich ist.
15. Referenzvereinbarung
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, den Auftraggeber im Rahmen von Referenz- und Marketingaktivitäten als Referenz zu benennen (einschließlich Nutzung von Name und Logo) sowie diese Referenz in Online-Auftritten und Marketingunterlagen (z. B. Flyer, Broschüren, Präsentationen, Videos, Messeauftritte) zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ferner grundsätzlich bereit, nach Abstimmung Referenzkontakte (Telefonate/Besuche) zu unterstützen und/oder Kundenstatements/Testimonials (inkl. Zitaten und Empfehlungen) sowie Vorträge/Beiträge auf Veranstaltungen zu ermöglichen. Veröffentlichungen (insbesondere Pressemitteilungen und Anwenderberichte/Case Studies inkl. Bildern und Logos) erfolgen jeweils nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers im Einzelfall.